Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Zeller TimeConsulting

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Zeller TimeConsulting, Simon Zeller, Im Winkel 7, 89081 Ulm (nachfolgend „Zeller TimeConsulting“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungsgegenstand

Zeller TimeConsulting erbringt Beratungs-, Unterstützungs- und Schulungsleistungen im Umfeld von Zeiterfassung, Zutrittskontrolle und insbesondere der Software GeCOTime. Ein konkreter Erfolg im rechtlichen Sinne wird – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht geschuldet.

GeCOTime ist ein Produkt der GeCOSoft mbH. Es besteht keinerlei rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zwischen Zeller TimeConsulting und der GeCOSoft mbH.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Zeller TimeConsulting alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen internen Abstimmungen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung auf Stunden- oder Tagessatzbasis zu den jeweils angebotenen bzw. vereinbarten Konditionen. Reisekosten und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Zeller TimeConsulting berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

5. Nutzungsrechte

An von Zeller TimeConsulting erstellten Konzepten, Unterlagen, Dokumentationen und Schulungsmaterialien erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

6. Haftung

Zeller TimeConsulting haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zeller TimeConsulting nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

8. Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Soweit Zeller TimeConsulting im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

9. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und gilt für die vereinbarte Laufzeit bzw. bis zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ulm.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.